Nutzungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Nutzung der enwitec BRAIN Cloud und der BRAIN App über das Internet (Software as a Service)

 

1 Geltung

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Software as a Service-Verträge (SaaS) zwischen der enwitec electronic GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Die Nutzung der Software und Cloud-Infrastruktur durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden. Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.

 

2 Leistungen

2.1 Die Softwareplattform enwitec BRAIN Cloud sowie die dazugehörige enwitec BRAIN App werden vom Anbieter als webbasierte Software as a Service Lösung (SaaS) bereitgestellt. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten technischen Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern.

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht (“Übergabepunkt”), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

2.2 Der genaue Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des eingesetzten Systems (enwitec BRAIN HOME oder enwitec BRAIN PROFESSIONAL), ergänzend aus der Bedienungsanleitung der Software.

2.3 Darüberhinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder Anpassungen der Software, bedürfen eines gesonderten Vertrages.

2.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Software in neuen Versionen Änderungen zu unterziehen, zu erweitern, technisch anzupassen, Menüführungen oder Layouts zu verändern, oder in angemessener Weise einzuschränken, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Ergibt sich hieraus ein Mehrumfang an Funktionen, so erstreckt sich auch ein bestehendes Nutzungsrecht auf den Mehrumfang.

Werden Funktionen entfernt, so stehen dem Kunden keine Rechte hieraus zu, sofern es sich nicht um wesentliche Kernfunktionen der Software handelt. Der Anbieter wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Weg informieren und diese entsprechend verfügbar machen.

 

3 Nutzungsumfang

3.1 Die Software läuft ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters. Der Kunde benötigt keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein.

Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen. Dem Kunden ist nicht gestattet:

  • Eine Rückübersetzung der Softwarecodes (Dekompilierung) oder ein Reverse Engineering;
  • Die Weitergabe der Software an Dritte ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung mit der enwitec electronic GmbH;
  • Die Software zu modifizieren, anzupassen oder zu übersetzen;
  • Die Software für einen anderen als den vereinbarten Zweck zu verwenden.

3.2 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Internetbrowsers oder über die enwitec BRAIN App die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum, erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

 

4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung für die Nutzung der Cloud-Dienste richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis bzw. dem individuellen Angebot und Auftrag.

4.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.

4.3 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur enwitec BRAIN Cloud berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.

4.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.

 

5 Verfügbarkeit, Leistungsmängel

5.1 Die Verfügbarkeit der bereitgestellten Cloud-Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Wenn dort nichts anderes vereinbart ist, bemüht sich der Anbieter um eine Verfügbarkeit der Softwareplattform von 99,9% im Jahresmittel. Wird diese Verfügbarkeit nachweislich nicht erbracht, mindert sich die Zahlung um ein Monatsentgelt oder den entsprechenden anteiligen Betrag für jeden Monat, in dem dies nicht erreicht wurde.

Die grundlegende, lokale Optimierung des enwitec BRAIN Systems läuft auch bei unterbrochener Internetverbindung autark weiter; Datenhaltung und Visualisierung im Portal setzen jedoch eine aktive Internetverbindung voraus.

5.2 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschluses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

5.3 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Cloud-Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt.

Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software sowie die lokale technische Infrastruktur können Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der erbrachten Leistung haben, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

 

6 Datenschutz

6.1 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden regelmäßig auf einem externen Backup-Server.

6.2 Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die System- und Messdaten in anonymisierter Form zum Zwecke der Forschung, Weiterentwicklung und Optimierung zu nutzen. Dieser Art der Nutzung kann der Kunde widersprechen.

6.3 Die Nutzung von anonymisierten Daten für Marketingzwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

6.4 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Kunde wird mit dem Anbieter die Details für den Umgang nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen (Auftragsverarbeitungsvereinbarung, AVV) vereinbaren.

6.5 Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

6.6 Für das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunde, außer soweit der Anbieter etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihm zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen verantwortungsvoll prüfen und beantworten.

6.7 Der Anbieter gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

7 Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde hat die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen für die enwitec BRAIN Cloud / BRAIN App sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter oder Unter-Nutzer sich genauso verhalten.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

7.3 Der Kunde hat vom Anbieter zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten zusätzlich in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern.

7.4 Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde Schadensersatz zu leisten. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat, bleibt ihm vorbehalten.

 

8 Störungsmanagement

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Cloud-Plattform oder Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Support des Anbieters anzuzeigen.

8.2 Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und entsprechende Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung durchführen.

8.3 Störungsmeldungen werden nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zugeordnet:

  • a) Schwerwiegende Störung: Der Fehler macht die Nutzung der Cloud-Dienste unmöglich oder erlaubt sie nur mit schwerwiegenden Einschränkungen.
  • b) Sonstige Störung: Der Fehler schränkt die Nutzung der Softwareplattform mehr als nur unwesentlich ein, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
  • c) Sonstige Meldung: Allgemeine Anfragen, funktionale Wünsche, Registrierungsfragen oder Bedienungshinweise.

8.4 Bei schwerwiegenden und sonstigen Störungen leitet der Anbieter unverzüglich Maßnahmen zur Lokalisierung der Ursache ein. Liegt der Fehler nicht im System des Anbieters, teilt der Anbieter dies dem Kunden mit.

Der Anbieter stellt dem Kunden Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung (z. B. Online-Firmware-Updates oder Handlungsanweisungen) zur Verfügung, welche der Kunde unverzüglich zu übernehmen hat.

 

9 Sachmängel der Software

9.1 Die Beschaffenheit der Software ergibt sich aus der jeweiligen Spezifikation des enwitec BRAIN Systems. Die Software wurde unter Beachtung wissenschaftlicher Sorgfalt und anerkannter Regeln der Technik entwickelt. Für eine nur unerheblichen Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

9.2 Bei Sachmängeln kann der Anbieter zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels, durch Zugang zu einer neuen Version der Software oder durch das Aufzeigen von Umgehungsmöglichkeiten. Der Anbieter hat zwei Nachbesserungsmöglichkeiten. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt § 11 ergänzend.

9.3 Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

 

10 Rechtsmängel der Software

10.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch die Zugänglichmachung der Software haftet der Anbieter nur, soweit die Software vertragsgemäß und im vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

10.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Weise abzuwehren.

10.3 Werden Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder a) dem Kunden das Recht zur Nutzung verschaffen, b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der geleisteten Vergütung (abzüglich Nutzungsentschädigung) zurücknehmen.

 

11 Allgemeine Haftung des Anbieters

11.1 Der Anbieter haftet dem Kunden stets unbeschränkt für:

  • a) von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden;
  • b) Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • c) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000.

11.3 Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.

 

12 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

12.1 Die Erbringung der SaaS-Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit. Während dieser Zeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.

12.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wurde.

12.3 Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.4 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Textform (z. B. einfache E-Mail) genügt nicht.

12.5 Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern. Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände ist nach Beendigung des Vertrages aus datenschutzrechtlichen Gründen regelmäßig nicht mehr gegeben.

 

13 Sonstiges

13.1 Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben.

13.2 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

13.4 Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist der Geschäftssitz des Anbieters.

13.5 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.

13.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

 

Stand: März 2026

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